Abschlussrede von Dr. Rudolf Gehring zum Volksbegehren für Impf-Freiheit im Gesundheitsausschuss des Parlaments
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut: „Der Art.7 (1) der Österreichischen Bundesverfassung ist wie folgt zu ergänzen: Staatsbürger, die an ihrem Körper keine chemische, biologische oder