LEBEN. WERTE. ZUKUNFT.

Abschlussrede von Dr. Rudolf Gehring zum Volksbegehren für Impf-Freiheit im Gesundheitsausschuss des Parlaments

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

„Der Art.7 (1) der Österreichischen Bundesverfassung ist wie folgt zu ergänzen: Staatsbürger, die an ihrem Körper keine chemische, biologische oder hormonelle Veränderung durchführen haben lassen und keine mechanischen oder elektronischen Implantate tragen, dürfen in keiner Weise gegenüber anderen Personen benachteiligt werden. Es ist unzulässig, solche Veränderungen zwangsweise an Personen vorzunehmen.“

Unsere Hauptanliegen sind:

Da wir keine öffentlichen Gelder erhalten, sind wir komplett auf deine Spende angewiesen!