Volksbegehren

der Christlichen Partei Österreichs

Volksbegehren für Impf-Freiheit

„Der Art.7 (1) der Österreichischen Bundesverfassung ist wie folgt zu ergänzen: Staatsbürger, die an ihrem Körper keine chemische, biologische oder hormonelle Veränderung durchführen haben lassen und keine mechanischen oder elektronischen Implantate tragen, dürfen in keiner Weise gegenüber anderen Personen benachteiligt werden. Es ist unzulässig, solche Veränderungen zwangsweise an Personen vorzunehmen.“