Über uns

Christliche Partei Österreichs

LEBEN. WERTE. ZUKUNFT.

Leitbild

Unsere Partei versteht sich als Garant für eine von christlichen Werten geprägte Gesellschaft, unabhängig von Religionsgemeinschaften und offen für alle Menschen guten Willens. Die Entfaltung des Menschen in seiner Freiheit und Individualität gegen jede unbotmäßige Gängelung und Unterdrückung sicherzustellen und ihn auf seinem Lebensweg zu unterstützen, ist unser Ziel. Bei Achtung seiner Würde wollen wir den Menschen in seiner Eigenverantwortung auf allen Ebenen seines Lebens fördern und ihm Schutz in sozialen Notlagen gewähren, fordern aber auch seine aktive Mitwirkung in der Gemeinschaft.

Auf der Grundlage der Gleichwertigkeit von Mann und Frau vertreten wir den Schutz und die Förderung der Familie als der Keimzelle des Gemeinwesens und den umfassenden Schutz jeglichen menschlichen Lebens. Die Erhaltung der naturgegebenen biologischen Strukturen ist uns wesentliches Anliegen, um dem Menschen, wie er geschaffen ist, seinen Platz in dieser Welt zu geben. Dazu gehört auch die Bewahrung der Schöpfung als Leitlinie in einem nach christlichen Werten geordneten Gemeinwesen, strukturiert nach dem Subsidiaritätsgedanken und geführt vom Leitprinzip der Hilfe zur Selbsthilfe, dem auch die Politik unterliegt. Letztere hat dem Staat und den Menschen vorbehaltslos zu dienen, die Angeordneten sollen ihre Entscheidungen in Gewissensfreiheit treffen.

Unter diesen Prämissen wollen wir einen schlanken, effizienten Staat entwickeln, der sich auf die Hoheitsverwaltung unter Einhaltung des Servicegedankens konzentriert, alle gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange nur mittels Rahmengesetzgebung ordnet und lediglich korrigierend eingreift. Die Finanzierung der Staatsaufgaben und ihre gerechte Mittel-Beschaffung haben sich an dem Mindestbedarf auszurichten.

Das Sozialwesen ist eine der vornehmsten Aufgaben einer christlich geprägten Gemeinschaft. Als Hauptträger des sozialen Gedankens fungieren die Familien, Gemeinden, Kirchen und Vereine. Diese sollen in sozialen Notlagen aus der situativen Kenntnis heraus die Unterstützung organisieren und so dem Dienst am Nächsten gerecht werden. Aufgabe des Staates ist die Rahmengesetzgebung und selektive Hilfe.

EU-Fragen sind unter dem Aspekt der Subsidiarität zu bewerten und bei Abgabe von Souveränitätsrechten wie auch bei Aufnahme neuer Mitglieder Volksabstimmungen zu unterziehen. Der politischen wie wirtschaftlichen Regionenförderung, national wie international, muss eine grundsätzliche Bedeutung zukommen.

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