LEBEN. WERTE. ZUKUNFT.

Stellungnahme an den Nationalrat zum Sterbeverfügungsgesetz

An den NATIONALRAT der REPUBLIK ÖSTERREICH

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

zum vorliegenden Entwurf für ein Sterbeverfügungsgesetz gebe ich nachfolgende Stellungnahme ab:

Die Christliche Partei Österreichs (CPÖ) hat zusammen mit der Unterschriftenplattform p-on.voting vor Monaten die parlamentarische Bürgerinitiative „Leben für Alle“ gestartet, der sich tausende besorgte Bürger angeschlossen haben.

Ziel der Bürgerinitiative ist, die durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofs entstandene Situation bei der „Hilfeleistung zum Selbstmord“ im Sinne eines vollen Schutzes des Lebens für Alle, neu zu gestalten.

Der vorliegende Entwurf für ein Sterbeverfügungsgesetz schützt leider nicht das Leben, sondern bietet eine in der Rechtsgeschichte einmalige gesetzliche Regelung zum Töten. Denn bei der Beihilfe zum Selbstmord geht es nicht um das eigene Leben, sondern um das Leben eines anderen Menschen. Es gibt kein „gutes“ Töten!

„Es gibt kein Recht auf Töten, sondern nur ein Recht auf Leben“

Eine gesetzliche Ersatzlösung für das Töten ist weder notwendig noch gerechtfertigt! Der Beginn und das Ende des Lebens verlangen Menschlichkeit, Hilfsbereitschaft und Verständnis für die Würde des Menschen, aber keine Regeln für das Töten.

Ich verweise ausdrücklich auf die Ablehnung der aktiven Sterbehilfe und der Abtreibung im
Hippokratischen Eid:

Der Hippokratische Eid bestimmte über viele Jahrhunderte die Haltung der Ärzte, niemals zu töten. Wenn heute Ärzte Abtreibungen vornehmen oder Sterbehilfe (Euthanasie) leisten handeln sie damit gegen jahrhundertealte und bewährte ethische Grundlagen.

„Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten. Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben. Heilig und rein werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren.“

Ein Mediziner ist Lebenserhalter und kein Vollzugsgehilfe beim Selbstmord oder einer Abtreibung. Die Antwort auf unheilbare Krankheit und Schmerzen liegt in der Palliativmedizin, in einer würdevollen Sterbebegleitung. Töten darf kein Teil der Medizin oder von Pflegeeinrichtungen werden!

Leider hat es zum Ausbau der palliativmedizinischen Betreuung jahrelang nur Versprechungen gegeben. Konkrete Maßnahmen gab es nur wenige. Die Sterbeverfügung wäre der erste Schritt in Richtung Euthanasie und würde zur Diskussion über wertvolles und unwertes Leben führen.

Aktuell besteht im Hinblick auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 11. Dezember
2020 ein politischer Handlungsauftrag.

Die Entscheidung des VfGH kann wegen des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Gewaltentrennung den Gesetzgeber nicht ersetzen. Lassen Sie sich dieses Recht auf Gesetzgebung nicht nehmen – von niemand!

Der Trend, wichtige gesellschaftspolitische Fragestellungen durch die Höchstgerichte lösen zu lassen, müsse unbedingt beendet werden.

Durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofs erfolgte in Österreich ein Dammbruch hinsichtlich der Aufgabe des Staates, das menschliche Leben unbedingt und für Alle zu schützen.

Um in der politischen Diskussion Klarheit zu schaffen, sollte daher der Nationalrat auf Verfassungsebene das uneingeschränkte Recht auf Leben verbindlich regeln. Damit würde Rechtssicherheit für die Ärzte und für die Menschen in unserem Land geschaffen.

Letztlich darf ich an die Überlegungen des Österreichkonvents aus dem Jahr 2005 erinnern, der einen umfassenden Grundrechtekatalog für Österreich mit einem ausdrücklichen Recht auf Leben forderte.

Welche Folgen hätte eine Freigabe der Mitwirkung am Selbstmord für die Gesellschaft?

  1. rasanter Anstieg von Todesfällen durch Selbsttötung
  2. Mitwirkung am Selbstmord und Tötung auf Verlangen wird in den Ländern, in denen es erlaubt ist, zunehmend als normale Form des Sterbens angesehen.
  3. Menschen kommen vermehrt unter Druck, sich für eine Selbsttötung entscheiden zu müssen, weil sie sich als Belastung für ihre Familie, ihr Umfeld und die Gesellschaft empfinden. Betroffene stellen innerlich eine Kosten-Nutzen-Rechnung an.
  4. Es ist der erste Schritt in Richtung Euthanasie (= Sterbehilfe, die Abkürzung lebensunwerten Lebens) – Ist der erste Schritt einmal getan, folgen weitere. Es ist zu befürchten, dass das Gesetz auch auf Minderjährige ausgeweitet wird. In den Niederlanden werden sowohl Demenzkranke als auch bereits Babys getötet.

Mit besten Grüßen

Dr. Rudolf GEHRING
Initiator der Parlamentarischen Bürgerinitiative „Leben für Alle“

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